AGB
Fastlane Steuerberatungsgesellschaft mbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen für rechts- und steuerberatende Berufsangehörige
und Berufsausübungsgesellschaften mit Zustimmungserklärung
Stand: Januar 2025
Die folgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ gelten für Verträge zwischen rechts- und steuerberatenden Berufsangehörigen sowie rechts- und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften (im Folgenden „Berater“ genannt) und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich in Textform vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
Umfang und Ausführung des Auftrags
- Für den Umfang der vom Berater zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag maßgebend. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung unter Beachtung der einschlägigen berufsrechtlichen Normen und der Berufspflichten ausgeführt.
- Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.
- Ändert sich die Rechtslage nach abschließender Erledigung einer Angelegenheit, so ist der Berater nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf die Änderung oder die sich daraus ergebenden Folgen hinzuweisen. Etwas anderes gilt nur, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wird.
- Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Berater übergebenen Unterlagen und Zahlen gehört nur zum Auftrag, wenn dies in Textform vereinbart ist.
- Der Auftrag stellt keine Vollmacht für die Vertretung vor Behörden oder Gerichten dar.
Verschwiegenheitspflicht
- Der Berater ist verpflichtet, über alle im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags bekannt gewordenen Tatsachen Stillschweigen zu bewahren.
- Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist.
- Gesetzliche Auskunfts- und Aussageverweigerungsrechte bleiben unberührt.
- Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass im Rahmen von Vertretung oder Audit Einsicht in die Handakte genommen werden kann.
Mitwirkung Dritter
Der Berater ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter sowie externe Dienstleister heranzuziehen. Die Beteiligung fachkundiger Dritter bedarf der Einwilligung des Auftraggebers.
Elektronische Kommunikation, Datenschutz
- Der Berater ist berechtigt, personenbezogene Daten im Rahmen der Aufträge zu verarbeiten.
- Der Berater kann einen Datenschutzbeauftragten bestellen.
- Der Auftraggeber stimmt der Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel zu.
Mängelbeseitigung
- Bei Mängeln ist dem Berater Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.
- Offenbare Unrichtigkeiten können jederzeit berichtigt werden.
Haftung
- Der Anspruch auf Ersatz eines einfach fahrlässig verursachten Schadens wird auf 4.000.000,00 € begrenzt.
- Die Haftungsbegrenzung gilt bei entsprechendem Versicherungsschutz.
- Der Berater haftet nur für in Textform erteilte Auskünfte.
- Schadensersatzansprüche verjähren in 18 Monaten, spätestens nach fünf Jahren.
Pflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet.
- Er darf die Unabhängigkeit des Beraters nicht beeinträchtigen.
- Arbeitsergebnisse dürfen nur mit Einwilligung weitergegeben werden.
- Programme dürfen nur im vorgeschriebenen Umfang genutzt werden.
- Bei unterlassener Mitwirkung kann der Berater kündigen.
Urheberrechtsschutz
Die Leistungen des Beraters sind urheberrechtlich geschützt.
Vergütung, Vorschuss und Aufrechnung
- Die Vergütung richtet sich nach StBVV oder RVG.
- Andernfalls gilt die vereinbarte oder übliche Vergütung.
- Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen Forderungen zulässig.
- Der Berater kann Vorschüsse verlangen.
- Der Auftraggeber gerät nach 14 Tagen in Verzug.
Beendigung des Auftrags
- Der Auftrag endet mit Erfüllung oder Kündigung.
- Kündigungen bedürfen der Textform.
- Datenprogramme sind herauszugeben oder zu löschen.
- Unterlagen sind abzuholen.
- Der Vergütungsanspruch richtet sich nach gesetzlichen Regelungen.
Zurückbehaltungsrecht
- Der Berater darf Kopien zurückbehalten.
- Die Herausgabe kann bis zur Begleichung offener Forderungen verweigert werden.
Gerichtsstand, Erfüllungsort, Information VSBG
- Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Kanzleisitz.
- Der Berater nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren teil.
Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
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